VV-Waengi Geschichte

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Aus der Geschichte von Wängi

Die Gegend rund um Wängi war schon zur Bronzezeit, also zwischen  2200 bis 800 v.Ch. bewohnt. Dies belegen Einzelfund in den Nachbargemeinden Matzingen, Münchwilen oder Aadorf. Gefunden wurden Werkzeuge, wie Bronzebeilen oder Waffen. Im Bommershüsli und Obertuttwil wurden Überreste römischer Siedlungen nachgewiesen. Vor den Römern waren allerdings die Helvetier in unserer Gegend heimisch. Viele Weiler- und Siedlungsnamen erinnern uns an die Alemannen, welche sich nach der Römerzeit in unserer Region niederliessen.  

 

Vom Mittelalter bis zur Helvetik

Das verschwundene Toggenburgerschloss

Der Schlosshügel mit Burggraben um 1950
Der Schlosshügel mit Burggraben um 1950

Die Burg war durch einen Herrn von Rengetswil erbaut worden und behielt diesen Namen, als die Toggenburger sie vor 1226 übernahmen.

 

Hier geschah am 12. Dezember 1226 eine Mordtat, die grosses Entsetzen hervorrief und während Jahrzehnten im Gedächtnis der Menschen verhaftet blieb.

 

Es war die Wiederholung des Dramas von Kain und Abel. Graf Diethelm II von Toggenburg hatte zwei Söhne. Der Ältere, der als Diethelm III sein Erbe hätte antreten sollen, war wegen seiner Härte und Gewalttätigkeit bei den Untergebenen und der eigenen Familie so gefürchtet, dass ihm der Vater das Erbteil entzog. Das Toggenburger Stammschloss bei Lichtensteig erhielt der jüngere Sohn Friedrich, ein liebenswürdiger Mann, trotz seiner Jugend schon vom Kaiser zum Ritter geschlagen. Ausserdem stand eine glückliche Heirat mit einer Tochter des reichen Grafen Montfort bevor. Für Diethelms Frau war das beleidigend, denn offenbar hatte Friedrich zugesagt, ihre Schwester zu heiraten. Der St. Galler Mönch Conradus de Fabaria, ein Chronist der damaligen Zeit, schilderte die üble Rolle dieser Frau mit besonderer Lust.

 

So sass Diethelm III statt in der stolzen Stammburg im sumpfigen Schloss Rengerswil und brütete Rache. Scheinheilig lud er seinen Bruder zu einem Versöhnungsgespräch ein und liess ihn nach einem üppigen Mahle von gedungenen Knechten erwürgen, während er selbst schon mit seinen Gefolgsleuten nach Wil ritt, um sich diese Stadt zu sichern. Das gelang ihm nicht, da offenbar schon vorher Flüchtlinge aus Rengerswil eingetroffen waren.

 

Der schwer geprüfte Vater schenkte die Herrschaft Wengi als Sühne für die schreckliche Tat und zum Dank für seine guten Dienste dem Abt von St. Gallen, der den Ermordeten im Kloster hatte beisetzen lassen.

 

Nach zahlreichen kriegerischen Auseinandersetzungen Diethelms III mit St. Gallen wurde Rengerswil 1332 von Abt Albrecht, dem 600 Mann aus der Innerschweiz zu Hilfe kamen, während 4 Wochen belagert, schliesslich eingenommen und zerstört, ebenso das Dorf Wengi.

 

 (Quellenangabe: Andreas Raas, Wängi - Der Weg von der Gerichtsherrschaft zu politischen Gemeinde, Seiten 6+7)  

Kirche von Wängi vom Wiesengrund her gesehen
Kirche von Wängi vom Wiesengrund her gesehen

Die niedere Gerichtsherrschaft Wängi

 

Die alte Landgrafschaft Thurgau, ursprünglich im Besitz der Herzoge von Schwaben, dann der Grafen von Kyburg und von Habsburg-Österreich, seit 1460 Untertanengebiet der Eidgenossenschaft, zerfiel in etwa 130 «niedere» Gerichtsherrschaften, von deren Gebühren, Bussen und Beschlagnahmungen rund 50 Gerichtsherren profitierten, insbesondere Klöster, Bistümer, Städte, Adelige und reiche Privatleute.

 

Die niedere Herrschaft Wängi war dem «gemeinen Gerichtsherrenvertrag» unterworfen. Unter St. Gallischer Herrschaft präsidierte der äbtische Hofammann zu Wil das Gericht, an das gehörten: Wängi, Hunzikon, Möriswang, Wilen, Tausen-list, Scheurli, Stägen, Bommershäusli, Achenbach (vermutlich Eichlibach).

 

Dem Gerichtsherrn stand auch das Leibeigenschaftsrecht zu. Noch Mitte des 18. Jahrhunderts wurden in Wängi 148 Leibeigene gezählt.

 

Leibeigenschaft bedeutete grundsätzlich die Verpflichtung, dem Herrn bestimmte Abgaben zu entrichten, das Leben nach seinen Vorschriften zu führen, Frondienste zu leisten, den Wohnort ohne seine Erlaubnis nicht zu wechseln und sich seiner richterlichen Gewalt zu unterwerfen. Dazu kamen Abgaben bei Todesfällen. Andrerseits war der Herr zum Schutz seines Leibeigenen verpflichtet. So weit die Theorie. In der Praxis waren Willkür und Ausbeutung sehr häufig.

Die Herrschaft Wängi wechselte ihren Besitzer verschiedene Male, gehörte um 1226 den Grafen von Toggenburg, kam durch Schenkung an das Kloster St. Gallen, war ab 1423 ein Lehen der Freiherren von Wengi und wurde vom letzten dieses Geschlechts 1494 an Junker Giel von Glattburg verkauft, der ein Jahr darauf die «Öffnung von Wängi» einführte, ein erstes Gemeindegesetz. Fast 100 Jahre später erwarb die deutsche Freifrau Maria von Hirschhorn die Herrschaft. Ihr Enkel, der Junker Landschad, verkaufte sie 1525 wiederum dem Kloster St. Gallen.

 

So blieb es, bis der Einmarsch der Franzosen um 1798 die alte Ordnung zerschlug.

 

 (Quellenangabe: Andreas Raas, Wängi - Der Weg von der Gerichtsherrschaft zu politischen Gemeinde, Seite 5)  

Von der Helvetik und Mediation bis ins 21. Jahrhundert

Ansicht von Wängi um 1920
Ansicht von Wängi um 1920

Die Helvetik

 

Die Helvetik brachte den Thurgauern zwei beträchtliche Vorteile: die unveräusserliche Freiheit des Menschen, also die Abschaffung der Leibeigenschaft und weiterer Untertanenverhältnisse: ausserdem die Gleichberechtigung der Kantone, damit das Ende der eidgenössischen Herrschaftsrechte. Dem gegenüber stand der extreme staatliche Zentralismus. Ausserdem spielte der geforderte Bürgereid auf die neue Verfassung eine verhängnisvolle Rolle. In der Folge kam es zu brutalen Aktionen der helvetischen und französischen Truppen gegen die Aufständischen, vor allem in Schwyz, Unterwalden und im Wallis. Dauernde Erhebungen und Staatsstreiche erschütterten das Land, und schliesslich führte der Einbruch der Österreicher und Russen dazu, dass die Helvetische Republik zum Kriegsschauplatz wurde und mit ihren Truppen an der Seite der Franzosen schwere Verluste erlitt.

 

Die Mediation

 

Die Mediation war ein Meisterwerk Napoleons, der den Volkscharakter der Schweiz genial erfasste und sich 1802 entschloss, den Vermittler zu spielen. Diese Absicht unterstrich er auf seine eigene Weise, indem er wieder eine Armee von 12 000 Mann in die Schweiz einrücken liess. Die zusammen mit Vertretern der Schweiz besprochene, aber von ihm klar diktierte Mediationsverfassung enthielt föderalistische Ideen, insbesondere die erhöhte Souveränität der Kantone und die Zulassung traditioneller Strukturen.

Schäfliplatz um 1920 mit Frauenfeld-Wil Bahn
Schäfliplatz um 1920 mit Frauenfeld-Wil Bahn

Während der Helvetischen Republik  entstand die neue Gemeinde Wängi und bestand aus den Ortsgemeinden Krillberg, Anetswil, Tuttwil und Wängi.  Die vier Ortsgemeinden schlossen sich im Jahre 1969 zur Einheitsgemeinde Wängi zusammen. 

 

Heiterschen bildete einen Teil der Ortsgemeinde Wittenwil und der Munizipalgemeinde Aadorf, gehörte aber schulisch und kirchlich zu Wängi. Eine Kommission schlug vor, die Autobahn als Gemeindegrenze festzulegen.

So geschah es auf Grund der ab 1. Januar 1990 geltenden neuen Kantonsverfassung. Die 1812 durch Dekret des Grossen Rates erfolgte Zuweisung von Heiterschen, Jakobstal und Jakobsbad an Wittenwil wurde aufgehoben und das Gebiet kam 1996 an die politische Gemeinde Wängi.

 

 (Quellenangabe: Andreas Raas, Wängi - Der Weg von der Gerichtsherrschaft zu politischen Gemeinde, Seiten 18+18 /67)